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AGB

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für fotografische Leistungen von
Andreas Liedl Fotografie
Andreas Liedl
Viktor-Frankl-Straße 15
86916 Kaufering
E-Mail: contact@andreasliedl.de
Website: www.andreasliedl.de
– nachfolgend „Fotograf“ – gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern.

(2) Sie gelten insbesondere für Hochzeitsreportagen, Portrait-, Familien- und Studiofotografie, Business- und Corporate-Fotografie sowie sonstige individuell vereinbarte fotografische Dienstleistungen.
(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere zu Leistungsumfang, Honorar, Terminen, Bildanzahl und Nutzungsrechten, haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Für freie künstlerische Projekte und TFP-Shootings gelten ergänzend die jeweils ausdrücklich vereinbarten Bedingungen.

§ 2 Angebote, Buchungen und Vertragsschluss

(1) Anfragen und unverbindliche Angebote begründen noch keine verbindliche Terminreservierung.
(2) Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmende Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung einer individuellen Vereinbarung oder eine sonstige eindeutige Buchungsbestätigung zustande.
(3) Mit Vertragsschluss wird der vereinbarte Termin im vereinbarten Umfang reserviert.
(4) Änderungen und Ergänzungen können einvernehmlich vereinbart werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit sollen sie in Textform festgehalten werden.

§ 3 Leistungsumfang und fotografischer Stil
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.
(2) Der Fotograf arbeitet in seinem eigenen fotografischen Stil. Dieser umfasst insbesondere die Auswahl von Motiven, Perspektiven, Lichtstimmungen, Bildausschnitten und die individuelle Bildbearbeitung.
(3) Die Auftraggeber sind mit dem Stil des Fotografen vertraut. Konkrete, ausdrücklich vereinbarte Bildwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
(4) Die Auswahl der zur Übergabe bestimmten Fotografien erfolgt durch den Fotografen nach fotografischen und qualitativen Gesichtspunkten.
(5) Unbearbeitete Originaldateien, RAW-Dateien und nicht ausgewählte Aufnahmen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Eine bestimmte Anzahl von Fotografien wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4 Vorbereitung und Mitwirkung
(1) Die Auftraggeber stellen die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Dazu gehören je nach Auftrag insbesondere Aufnahmeort, Termin, zeitlicher Ablauf, Ansprechpartner, besondere Bildwünsche sowie relevante organisatorische oder technische Anforderungen.
(3) Soweit besondere Zutrittsrechte, Aufnahmegenehmigungen oder Freigaben erforderlich sind, stimmen die Parteien vorab ab, wer diese beschafft.
(4) Einschränkungen durch Wetter, örtliche Gegebenheiten, Hausrechte, behördliche Vorgaben oder das Verhalten Dritter können die fotografischen Möglichkeiten beeinflussen. Der Fotograf bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren um geeignete Alternativen.

§ 5 Termine, Dauer und Zusatzleistungen
(1) Beginn, Dauer und Umfang eines Shootings oder einer fotografischen Begleitung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
(2) Verlängerungen und zusätzliche Leistungen können nach gegenseitiger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Fotografen vereinbart werden.
(3) Die Vergütung zusätzlicher Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der ergänzenden Vereinbarung.
(4) Fahrt-, Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, soweit sie vereinbart wurden.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig anders angegeben.
(3) Zahlungszeitpunkte, Anzahlungen und gegebenenfalls vereinbarte Teilzahlungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung beziehungsweise der Rechnung.
(4) Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Terminverschiebung, Absage und Kündigung
(1) Können Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sollen sie den Fotografen möglichst frühzeitig informieren.
(2) Eine Terminverschiebung ist nach gegenseitiger Vereinbarung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Fotografen möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
(3) Bei einer Absage oder Kündigung richten sich die Vergütungs- und Erstattungsansprüche nach dem jeweiligen Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
(4) Soweit ein Auftrag rechtlich als Werkvertrag einzuordnen ist, bleiben insbesondere die gesetzlichen Kündigungsrechte und Vergütungsregelungen nach § 648 BGB unberührt.
(5) Bereits geleistete Zahlungen werden auf bestehende Vergütungsansprüche angerechnet. Überzahlungen werden erstattet.
(6) Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 8 Verhinderung des Fotografen
(1) Kann der Fotograf einen vereinbarten Auftrag aufgrund einer unvorhersehbaren schweren Erkrankung, eines Unfalls oder anderer außergewöhnlicher Umstände nicht durchführen, informiert er die Auftraggeber unverzüglich, soweit dies möglich ist.
(2) Bei nicht ohne Weiteres wiederholbaren Veranstaltungen kann sich der Fotograf nach Möglichkeit um einen fachlich geeigneten Ersatz bemühen. Die Beauftragung eines Ersatzfotografen erfolgt in Abstimmung mit den Auftraggebern.
(3) Ein bestimmter Ersatzfotograf kann nicht garantiert werden.
(4) Die rechtlichen Folgen einer Verhinderung, insbesondere hinsichtlich Rückzahlung, Vergütung und möglicher Schadensersatzansprüche, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Bildbearbeitung und Lieferung

(1) Die übergebenen Fotografien werden im vereinbarten Umfang professionell ausgewählt und bearbeitet.
(2) Die übliche Bildbearbeitung umfasst insbesondere Anpassungen von Belichtung, Farben, Kontrast und Bildausschnitt.
(3) Aufwendige Retuschen, Bildmontagen, umfangreiche Veränderungen von Personen oder Gegenständen sowie zusätzliche Bearbeitungswünsche sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(4) Die Lieferfrist ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Über absehbare Verzögerungen informiert der Fotograf.
(5) Die Übergabe erfolgt grundsätzlich digital, beispielsweise über eine geschützte Online-Galerie, sofern keine andere Übergabeform vereinbart wurde.

§ 10 Online-Galerien und Datensicherung

(1) Zur Bereitstellung und Auswahl von Fotografien verwendet der Fotograf grundsätzlich den Dienst Picdrop.
(2) Online-Galerien stehen grundsätzlich zwei Monate ab Freigabe zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die Auftraggeber sind dafür verantwortlich, die bereitgestellten Bilddateien innerhalb der vereinbarten Frist herunterzuladen und eigenständig zu sichern.
(4) Die zeitlich begrenzte Bereitstellung über eine Online-Galerie ist von einer möglichen internen Archivierung der Fotografien zu unterscheiden.
(5) Eine dauerhafte Archivierung oder spätere erneute Bereitstellung wird nicht zugesagt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Die Urheberrechte an den angefertigten Fotografien verbleiben beim Fotografen.
(2) Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
(3) Private Auftraggeber erhalten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private, nicht kommerzielle Zwecke. Dazu gehören insbesondere das private Speichern, Ausdrucken, Verschenken und Teilen der übergebenen Fotografien.
(4) Die private Veröffentlichung der Fotografien auf eigenen Social-Media-Profilen ist im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte gestattet, soweit Rechte abgebildeter Personen und sonstige Rechte Dritter gewahrt bleiben.
(5) Gewerbliche Auftraggeber erhalten die Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für zusätzliche Kampagnen, durch Dritte oder für andere als die vereinbarten Zwecke, bedarf einer entsprechenden Nutzungsrechtseinräumung.
(6) Eine Weitergabe von Fotografien zur eigenständigen gewerblichen Nutzung durch Dritte bedarf der Zustimmung des Fotografen, soweit eine solche Nutzung nicht bereits vereinbart wurde.
(7) Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, bleiben unberührt.

§ 12 Veröffentlichung durch den Fotografen

(1) Die Verwendung von Fotografien für das eigene Portfolio, die Website, Social Media, Wettbewerbe oder Werbezwecke erfolgt nur, soweit hierfür eine ausreichende rechtliche Grundlage besteht.
(2) Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
(3) Eine freiwillige Einwilligung zur Veröffentlichung ist keine Voraussetzung für die Buchung eines Shootings oder einer fotografischen Begleitung.
(4) Rechte weiterer abgebildeter Personen, insbesondere von Kindern, Gästen oder Mitarbeitenden, bleiben unberührt.

§ 13 Rechte Dritter und Aufnahmegenehmigungen

(1) Bei der Anfertigung, Bearbeitung und Verwendung von Fotografien werden die geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter berücksichtigt.
(2) Die Auftraggeber informieren den Fotografen möglichst frühzeitig über bekannte Fotografierverbote, besondere Schutzbedürfnisse oder Einschränkungen.
(3) Bei gewerblichen Aufträgen stimmen die Parteien erforderliche Freigaben, Nutzungsrechte an bereitgestellten Materialien und gegebenenfalls notwendige Einwilligungen der abgebildeten Personen gesondert ab.
(4) Eine pauschale Übertragung sämtlicher datenschutzrechtlicher oder persönlichkeitsrechtlicher Pflichten auf die Auftraggeber erfolgt nicht.

§ 14 Gewährleistung und Haftung

(1) Für die fotografischen Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 15 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Ausführliche Informationen über die Verarbeitung von Kunden- und Bilddaten, die Nutzung von Online-Galerien, die Archivierung und die Rechte betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung von Andreas Liedl Fotografie.
(3) Die Datenschutzerklärung ist auf www.andreasliedl.de im Bereich „Datenschutz“ abrufbar.
§ 16 Gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Soweit Auftraggebern als Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen werden die erforderlichen Informationen über das Widerrufsrecht sowie gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
(3) Bestehende gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
(2) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen wirksam.


28.10.2026

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